Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Fristen
1.1 Die Vergütung wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen von Vollcom Digital berechnet. Vergütungen sind stets Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Vollcom Digital kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert Vollcom Digital die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.2 Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug frei Zahlstelle zu bezahlen.
1.3 Der Kunde kann nur aufrechnen oder Zahlungen wegen Mängeln zurückhalten, wenn ihm Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn sein Mängelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
1.4 Vollcom Digital behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor; berechtigte Mängeleinbehalte nach Ziffer 1.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Darüber hinaus behält sich Vollcom Digital das Eigentum bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Vollcom Digital ist berechtigt, dem Kunden für die Dauer seines Zahlungsverzugs die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Vollcom Digital darf dieses Recht nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel nicht länger als 6 Monate. Dies stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. § 499 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Gibt der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt vom Vertrag durch Vollcom Digital, es sei denn, der Kunde erklärt ausdrücklich den Rücktritt. Gleiches gilt bei Pfändung der Vorbehaltsware oder der Rechte an der Vorbehaltsware durch Vollcom Digital. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt oder unter dem Vorbehalt von Rechten stehenden Gegenstände weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Die Weiterveräußerung ist dem Kunden nur im gewöhnlichen Geschäftsgang als Wiederverkäufer unter der Bedingung gestattet, dass Vollcom Digital auf die Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer zahlungshalber das Eigentum überträgt. Der Kunde tritt seine künftigen Forderungen im Zusammenhang mit solchen Verkäufen gegen seine Kunden mit Abschluss dieses Vertrages sicherungshalber an Vollcom Digital ab, die diese Abtretung hiermit annimmt. Übersteigt der Wert der Sicherungsrechte von Vollcom Digital die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, gibt Vollcom Digital auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte frei.
1.5 Im Falle einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen ist der Kunde verpflichtet, dem Empfänger die vertraglich vereinbarten Beschränkungen aufzuerlegen.
1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertraglich vereinbarten Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann Vollcom Digital vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Vollcom Digital ist auch berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann Vollcom Digital bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde hat Vollcom Digital frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu informieren.
1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich und ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass Vollcom Digital die Leistungen ihrer jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
2. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
2.1. Der Kunde und Vollcom Digital benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und Vollcom Digital erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, Vollcom Digital soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere wird der Kunde die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Soweit aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen ein Remotezugang nicht möglich ist, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von Vollcom Digital zur Verfügung steht. Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch von Vollcom Digital unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
2.3 Der Kunde sorgt vorbehaltlich abweichender Vereinbarung für eine ordnungsgemäße, der Art und Bedeutung der Daten und Komponenten (z. B. Hardware, Software) angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge.
2.4. Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden hierfür die entsprechenden Formulare und Verfahren der Vollcom Digital verwendet.
2.5. Der Kunde wird Vollcom Digital auf Verlangen angemessene Unterstützung bei der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegen andere Parteien im Zusammenhang mit der Leistungserbringung gewähren. Dies gilt insbesondere für Rückgriffsansprüche von Vollcom Digital gegen Vorlieferanten.
2.6. Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse und sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen (z. B. Unterlagen, Dokumente, Datenbanken), die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und sie ohne schriftliche Einwilligung weder zu nutzen noch anderen Vertragspartnern über den Vertragszweck hinaus zu offenbaren. Der jeweils empfangende Vertragspartner ist verpflichtet, für Geschäftsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen des Vertragsgegenstandes Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners offenzulegen. Gleiches gilt für sonstige Informationen oder Gegenstände, die bei der Durchführung des Vertrages erlangt werden. Die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen und sonstigen als vertraulich bezeichneten Informationen gegenüber Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet die Pflicht zur Geheimhaltung sonstiger als vertraulich bezeichneter Informationen nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Geschäftsgeheimnisse sind unbefristet geheim zu halten. Die Vertragsparteien werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
2.7. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die auf das Fehlen einer Verschlüsselung zurückzuführen sind, es sei denn, eine Verschlüsselung wurde im Voraus vereinbart.
3. Störungen bei der Leistungserbringung
3.1. Wenn eine Ursache, die Vollcom Digital nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Einhaltung der Frist beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Fristen um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner unverzüglich über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung zu unterrichten.
3.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann Vollcom Digital auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
3.3. Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung von Vollcom Digital vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen von Vollcom Digital innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde Vollcom Digital den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch. Gerät Vollcom Digital mit der Erbringung der Leistung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Darüber hinaus und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Vollcom Digital beruht.
3.4. Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von Vollcom Digital zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezieht sich dies auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Darüber hinaus und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der Vergütung.
4. Sachmängel und Aufwendungsersatz
4.1 Vollcom Digital leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn die Leistung von Vollcom Digital nur unerheblich von der vertraglichen Beschaffenheit abweicht. Mängelansprüche bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß oder Versagen von Komponenten der Systemumgebung. Gleiches gilt für Softwarefehler, die vom Kunden nicht reproduziert oder anderweitig nachgewiesen werden können. Dies gilt auch für Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Mängelansprüche bestehen auch nicht bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und Beseitigung eines Sachmangels nicht. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 6 ergänzend.
4.2. Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Vollcom Digital, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Bearbeitung einer Sachmängelanzeige des Kunden durch Vollcom Digital führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
4.3. Rückgriffsansprüche bei Verträgen über digitale Produkte nach § 327u BGB bleiben von den Ziffern 4.1 und 4.2 unberührt. Macht ein Käufer einen möglichen Anspruch gegen den Kunden geltend, der zu einem Rückgriffsrecht führen kann, so hat der Kunde den Anbieter unverzüglich über den geltend gemachten Anspruch und die weiteren für dessen Beurteilung notwendigen und zweckdienlichen Informationen zu informieren. Der Kunde hat dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, den vom Käufer des Kunden geltend gemachten Anspruch zu befriedigen, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Der Kunde und Vollcom Digital werden sich abstimmen und zusammenarbeiten, um eine berechtigte Forderung des Kunden des Kunden auf die kostengünstigste und aufwandsärmste Weise zu erfüllen.
4.4. Vollcom Digital kann Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit
a) sie aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
b) ein gemeldeter Fehler vom Kunden nicht reproduziert oder anderweitig als Fehler nachgewiesen werden kann oder
c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffern 2.2, 2.3, 2.4 und 5.2) anfällt.
5. Rechtsmängel
5.1. Vollcom Digital haftet nur für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistung, wenn die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten Umgebung, ansonsten in der vorgesehenen Umgebung ohne Änderungen genutzt wird. Vollcom Digital haftet nur für Verletzungen von Rechten Dritter innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend.
5.2. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde Vollcom Digital unverzüglich. Vollcom Digital und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er Vollcom Digital angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
5.3. Werden durch eine Leistung von Vollcom Digital Rechte Dritter verletzt, wird Vollcom Digital nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn Vollcom Digital keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
5.4. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren nach Maßgabe von Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.
6. Allgemeine Haftung von Vollcom Digital
6.1 Vollcom Digital haftet gegenüber dem Kunden stets
a) für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
b) nach dem Produkthaftungsgesetz und
6.3 Für Schäden aus einer Garantie haftet Vollcom Digital nur, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß 6.2.
6.4. Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (z. B. Hardware, Software) haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von Vollcom Digital tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat. Dies gilt nicht, soweit dies als Leistung von Vollcom Digital vereinbart ist.
6.5 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen Vollcom Digital gelten Ziffern 6.1 bis 6.4 entsprechend. Ziffern 3.3 und 3.4 bleiben unberührt.
7. Datenschutz
Der Kunde wird mit Vollcom Digital die datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen über den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen.
8. Sonstiges
8.1. Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist. 2.
8.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.3 Vollcom Digital erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Vollcom Digital diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Entgegennahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB von Vollcom Digital unter Verzicht auf die AGB des Kunden. Andere Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn Vollcom Digital sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB von Vollcom Digital.
8.4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden. Soweit die Schriftform vereinbart ist (z. B. für Kündigungen, Rücktritt), genügt Textform nicht.
8.5. Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von Vollcom Digital. Vollcom Digital kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
Version 3.0, 01.03.2024